VG Stuttgart weist Klagen betroffener Bauherren ab und bestätigt das Vorgehen der Stadt Stuttgart zur Sicherung nicht bebaubarer Bereiche in Form von Bebauungsplänen auf Grundlage des Rahmenplan Halbhöhenlagen Stuttgart. Insbesondere die von g2 erarbeiteten, abwägungsrelevanten umweltfachlichen Fachbeiträge hielten einer gerichtlichen Überprüfung stand.