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Zur Schaffung eines attraktiven Wohngebiets am nördlichen Rand der Ortslage Neuhnegstett vollzog die Gemeinde Althengstett das Bebauungsplanverfahren „Wohngebiet Brunnenstraße“.
Das Gebiet des Bebauungsplans berührt naturschutzfachlich hochwertig einzu¬stufende Strukturen, insbesondere unterschiedlich gut ausgeprägte Flachlandmähwiesen mit Streuobstbestand und deren in mosaikartiger Nutzung gegliederte Kontaktflächen. Durch geeignete Maßnahmen konnten hochwertige Strukturen und spezifische Artvorkommen (Wendehals) erhalten bzw. mit deren Inanspruchnahme einhergehende Konflikte vermieden werden. Durch zusätzliche CEF-Maßnahmen wurden für lokale Populationen betroffener Vogelarten Fortpflanzungs- und Ruhestätten in ausreichendem Umfang erhalten oder neu geschaffen. Aufgrund ihrer Komplexität ermöglichten die CEF-Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Kohärenzsicherung gleichzeitig die Sicherstellung des erforderlichen naturschutzfachlichen Ausgleichs im Zuge der Eingriffsregelung.