FFH-Verträglichkeitsuntersuchung Calwer Heckengäu


Leistungen: Vor- und Verträglichkeitsprüfung
Auftraggeber: Gemeinde Althengstett / LRA Calw
Planung: 2007
Untersuchungsraum: 25 ha
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Eine von der Gemeinde Althengstett geplante Erweiterungsfläche im Außenbereich liegt vollständig innerhalb eines Teilbereichs des FFH-Gebiets DE 7218-341 Calwer Heckengäu. Von daher war von erheblichen Auswirkungen durch den Vorhabenstyp auf die Erhaltungsziele des Natura 2000-Gebietes auszugehen und es musste eine Prüfung der FFH-Verträglichkeit des Vorhabens entsprechend § 34 BNatSchG bzw. § 38 NatSchG-BW durchgeführt werden.

Zur Prüfung der Erheblichkeit des Vorhabens wurden in einem ca. 25 ha großen Untersuchungsraum Erhebungen zu FFH-relevanten Lebensraumtypen und -Arten vorgenommen. Zusätzlich wurde eine Überprüfung möglicher Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG durchgeführt.

Die Wirkungsanalyse ergab hinsichtlich FFH-Lebensraumtypen und -Arten des FFH-Gebietes unter Berücksichtigung adäquater Maßnahmen zur Schadensbegrenzung keine erhebliche Beeinträchtigung. Mögliche Summationswirkungen mit anderen Plänen oder Projekten wurden geprüft, wobei sich auch hierdurch keine erheblichen Beeinträchtigungen ergaben. Insgesamt konnte das Vorhaben als FFH-verträglich im Sinne Art. 6 Abs. 3 FFH-RL eingestuft werden.