Zur Schaffung eines attraktiven Wohngebiets am nördlichen Rand der Ortslage vollzog die Gemeinde Ostelsheim das Bebauungsplanverfahren „Wohngebiet Fuchsloch“.
Das Gebiet des Bebauungsplans berührt naturschutzfachlich hochwertig einzu¬stufende Strukturen, insbesondere südexponierte Hangbereiche mit ihren Mähwiesen und deren in mosaikartiger Nutzung gegliederte Kontaktflächen. Durch geeignete Maßnahmen konnten hochwertige Strukturen und spezifische Artvorkommen (Wendehals) erhalten bzw. mit deren Inanspruchnahme einhergehende Konflikte vermieden werden konnten. Durch zusätzliche CEF-Maßnahmen konnten für lokale Populationen einzelner Vogelarten Fortpflanzungs- und Ruhestätten in ausreichendem Umfang erhalten oder neu geschaffen werden. Aufgrund ihrer Komplexität ermöglichten die CEF-Maßnahmen gleichzeitig die Sicherstellung des erforderlichen naturschutzfachlichen Ausgleichs im Zuge der Eingriffsregelung